Straftaten sind legal, wenn sie sich gegen Straftäter richten
„Daten haben nicht die juristische Qualität eines Gegenstandes und nur den können Sie stehlen.“ Das sagt Klaus Jansen, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in einem Gespräch mit radioeins. Ok, wenn ein Kriminalbeamter das sagt, sollte man davon ausgehen können, dass er weiss, was er da von sich gibt. Wir lernen also: Daten kann man nicht stehlen.
Das legitimiert für ihn den Ankauf jener Daten-CD, die immerhin 2,5 Millionen Euro wert sein soll und angeblich Daten von Steuerhinterziehern enthält. Ein weiteres Argument für den Ankauf ist für ihn, dass es sich ja um Daten von Straftätern handelt. Nun stellen sich für mich gleich mehrere Fragen: Ist man ein Steuerhinterzieher, wenn sich die eigenen Daten auf jener CD finden? Oder anders ausgedrückt: Ist man Steuerhinterzieher, wenn man als Deutscher ein Konto in der Schweiz besitzt?
Was kann denn auf der CD zu finden sein? Stammdaten von deutschen Staatsbürgern, die ein Konto in der Schweiz besitzen. Vielleicht auch noch, welche Guthaben sich darauf befinden. Wenn ich mich nun mal in die Lage eines vermögenden Deutschen versetze, der – aus welchen Gründen auch immer – ein Konto in der Schweiz besitzt und dieses auch mit nennenswertem Guthaben ausgestattet hat. Ich muss nun davon ausgehen, dass ein Krimineller diese meine Daten an sich genommen hat – auf legalem Wege wird er dies sicher nicht getan haben – und nun von meinem Heimatland eine siebenstellige Summe als Belohnung für sein Tun erhält.
Der Staat erhält also einfach mal so meine Daten. Mehr noch: Ich werde in die kriminelle Ecke geschoben. Ohne Verdacht, ohne Grund. Einfach nur, weil ich ein Konto in der Schweiz habe. Denn ob ich alle Einkünfte etc ordentlich versteuere, das steht sicher nicht auf der CD.
Und da alle, deren Datensätze auf der CD enthalten sind, Straftäter sind – so Herr Jansen – ist der Ankauf dieser CD legitim. Abgesehen davon, dass ja die Straftat nicht dadurch erwiesen ist, dass die Daten einer Person auf der CD enthalten sind, lässt Herr Jansen ein recht eigenwilliges Rechtsverständnis erkennen: Straftaten sind legal, wenn sie sich gegen Stratäter richten. Mit dieser Denkweise arbeitet Herr Jansen als Kriminalbeamter – oder ist man als Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter hauptamtlich tätig? Zumindest wird er mal als Kriminalbeamter gearbeitet haben.
Wenn also demnächst jemand einen Kinderschänder umbringt, dann kann er nicht wegen Mordes belangt werden. Wirtschaftsspionage gibt es auch nicht mehr, denn schliesslich werden da ja meistens auch Daten gestohlen und Daten kann man nicht stehlen. Und zum Abschluss erklärt uns Herr Jansen, dass das etwas mit der digitalen Welt zu tun hat. Ist das also jener rechtsfreie Raum, von dem Politiker so gerne reden?